Tod und Trauer

„Vor meinem eignen Tod ist mir nicht bang,
Nur vor dem Tode derer, die mir nah sind.
Wie soll ich leben, wenn sie nicht mehr da sind?
Allein im Nebel tast ich todentlang
Und laß mich willig in das Dunkel treiben.
Das Gehen schmerzt nicht halb so wie das Bleiben.
Der weiß es wohl, dem gleiches widerfuhr;
Und die es trugen, mögen mir vergeben.
Bedenkt: den eignen Tod, den stirbt man nur,
Doch mit dem Tod der andern muß man leben.“ - Mascha Kaléko -

Das Sterben und schließlich der Tod eines lieben Angehörigen gehört zu den schwersten Erfahrungen im Leben. Obwohl wir wissen, dass bereits mit der Geburt die Uhr für uns abläuft, verdrängen wir diesen Gedanken lieber. Dennoch müssen wir uns der Frage des Todes stellen und eine tragfähige Antwort finden, sonst laufen wir Gefahr, unser Leben mit einer Illusion zu leben. Als Christen glauben wir an ein Leben nach dem Tod. Deshalb können wir im Gebet mit unseren Verstorbenen verbunden sein. Dieser Glaube kann uns in der Zeit der Trauer helfen. Nehmen Sie sich für das Abschiednehmen Zeit. Ein Verstorbener kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt bleiben. Schaffen Sie eine ruhige und würdevolle Atmosphäre. Vielleicht können Sie ein Gebet sprechen. Vorschläge hierzu finden Sie im neuen Gotteslob Nr. 28, Nr. 608 und Nr. 609.

Wer ist in einem Sterbefall zu benachrichtigen?

  • Pfarramt - Termine vereinbaren für Trauergespräch, Requiem und Beerdigung
  • Hausarzt
  • Bestattungsinstitut
  • Standesamt (stellt die Sterbeurkunden aus)
  • Verwandte und Freunde
  • gegebenenfalls Vereine

Checkliste für den Trauerfall.pdf

Hinweise zum Trauergespräch

Im Trauergespräch geht es u.a. darum, das Leben des Verstorbenen/der Verstorbenen anzuschauen. Es soll in der Ansprache gewürdigt werden, wenn es die Angehörigen erlauben. Die Stichwörter und Fragen sollen als Impulse dienen.

  • Biografische Daten
  • Wurden zu Lebzeiten Wünsche geäußert oder Vorkehrungen für die Beerdigung getroffen?
  • Was war ihm/ihr wichtig im Leben? Wofür hat er/sie gelebt?
  • Hobbies?
  • Vereinszugehörigkeiten – wird es Trauerreden in der Kirche geben?
  • Welche Rolle spielte der christliche Glaube in seinem/ihren Leben?
  • Gibt es ein Lieblingsgebet oder Lieblingslied aus dem Gotteslob?
  • Spielt ein Heiliger/eine Heilige eine besondere Rolle?
  • Welches Bildmotiv und welchen Spruch haben Sie für das Erinnerungsbild ausgewählt?
  • Krankheitsgeschichte – soll ein Dank an Pflegekräfte, Ärzte und Seelsorger gesprochen werden?
  • Wesentlich ist auch die Frage: Was wäre in seinem/ihrem Sinn?
  • Soll im Gottesdienst auch an andere Verstorbene gedacht werden?

Requiem

Das Requiem ist der Gottesdienst für den Verstorbenen/die Verstorbene. Dieser wird in der Regel vor der Beisetzung gefeiert. Im Requiem kommt die Hoffnung auf die Auferstehung zum Ausdruck, weshalb z.B. die Osterkerze brennt, aber auch Trauer und Dank haben ihren Raum darin. Wenn es gewünscht wird, können sich Angehörige oder Freunde in den Gottesdienst einbringen, z.B. durch das Lesen eines Textes oder musikalischer Art. In der Ansprache wird das Leben eines Menschen gewürdigt. Das Requiem ist der letzte große Tag eines verstorbenen Menschen auf Erden und soll daher würdig begangen bzw. gefeiert werden.

Beisetzung

Nach dem Requiem findet in der Aussegnungshalle vor dem Sarg ein kurzer Wortgottesdienst statt. Dann folgt der Zug zum Grab. Die bevorzugte Beisetzung ist in der katholischen Kirche die Erdbestattung. Nach dem Beispiel Jesu soll der Leichnam Jesu in das Grab gelegt werden. Gleich dem Weizenkorn, das in die Erde gelegt wird und zu neuem Leben aufblüht. Bitte beachten Sie, dass nach christlicher Tradition der Sarg vollständig in das Grab hinabgelassen werden muss. Auch wenn dieser Moment sehr schwer fällt, ist er doch für das Abschiednehmen notwendig. Natürlich stellen wir fest, dass die Urnenbeisetzung immer mehr als Bestattungsart gewünscht und durchgeführt wird. Wenn sie sich für eine Urnenbeisetzung entschieden haben, sollen das Requiem und die Verabschiedung noch im Beisein des Verstorbenen stattfinden, um so auch den Verstorbenen bis zuletzt entsprechend zu würdigen und allen Trauernden die Möglichkeit zum Abschied zu geben. Die Urnenbeisetzung findet zu einem späteren Zeitpunkt im engeren Kreis statt.

Rechtliche Regelungen zur Bestattung.pdf

Welche Kosten fallen beim Pfarramt an?

Das Pfarramt erstellt eine Rechnung (Stolgebühr) in Höhe von 47,50 €.

Was geschieht, wenn ein Verstorbener/eine Verstobene aus der katholischen Kirche ausgetreten ist?

Hier stellt sich die Frage nach dem Motiv des Kirchenaustritts. Wenn ein Mensch zu Lebzeiten ganz bewusst der Kirche den Rücken gekehrt hat und nichts mit ihr zu tun haben will, dann gilt es diesen Schritt zu respektieren. Es sollte dann keine kirchliche Beteiligung in Erwägung gezogen werden. Gewisse Austrittsmotive erlauben aber durchaus eine kirchliche Beteiligung beim Begräbnis. Hierbei entfällt aber das Requiem.